Du möchtest Teil einer fachlich starken Gemeinschaft sein?
Wir sind viele, die für Austausch und ein wertschätzendes Miteinander stehen.
Du möchtest dich weiterqualifizieren und brauchst einen starken Partner an deiner Seite?
Wir haben ein exklusives Mentorenprogramm für dich.
Du möchtest das deine fachlichen Fähigkeiten in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden?
Wir sorgen für mehr Bewusstsein.
Fühlst du dich angesprochen?
Warte nicht, bewirb dich jetzt und du bist dabei!!!
Hier finden Sie zum Download den Mitgliedschaftsantrag und das SEPA-Lastschriftmandat des VDDH für die bequeme Abbuchung des Mitgliedbeitrags.
Aktive
Mitgliedschaft
Alle DentalhygienikerInnen die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können, in Form eines Zertifikats der Aufstiegsfortbildung, Bachelor Urkunde der Hochschule oder ein international anerkanntes Diplom, dürfen aktive Mitglieder werden.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Aktive Mitglieder besitzen aktives und passives Wahlrecht zu Organen des Verbands sowie Stimmrecht bei Abstimmungen der Mitgliederversammlung.
Passive
Mitgliedschaft
Freunde vom Verband Deutscher Dentalhygieniker (VDDH) können passive Mitglieder bzw. Fördermitglieder werden. In Frage kommen unter anderem Zahnmedizinische ProphylaxeassistentInnen, ZahnärztInnen sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die die Ziele und Interessen des VDDH bejahen und seinen Zweck unterstützen.
Über ihre Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Passive Mitglieder nehmen an den Beratungen der Mitgliederversammlung teil. Sie haben kein Stimmrecht und besitzen weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.Damit die Zahnarztpraxen, die passive Mitglieder des VDDH sind und einen Dentalhygieniker beschäftigen, von ihren Patient:innen besser gefunden werden, können sie sich auf unserer Homepage listen lassen.
Ehrenmitglied
Der Vorstand entscheidet einstimmig über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern. Ehrenmitglieder haben keine Organschaftsrechte. Dies gilt nicht, wenn sie zugleich aktive Mitglieder sind. Ehrenmitglieder, die nicht zugleich aktive Mitglieder sind, sind beitragsfrei.